Start › Förderung KfW 458 für die Wärmepumpe
Sorglos-Paket ab 800 € EigenanteilWärmepumpen-Förderung KfW 458 verständlich erklärt
Bis zu 80 % Zuschuss sind möglich. Wichtiger als die Höhe ist die Reihenfolge: erst berechnen und beantragen, dann bauen.
Womit heizen Sie heute?
Wie hoch ist Ihr Haushaltseinkommen?
Zu versteuerndes Jahreseinkommen. Bestimmt den möglichen Einkommensbonus.
Wie möchten Sie starten?
Sie erhalten immer unser Sorglos-Paket mit allen Leistungen.
- Förderantrag, BzA-ID und BnD-ID
- Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich
- Gaszähler abmelden
- Anmeldung der Wärmepumpe und nach § 14a
- VdZ-Formular und Fachunternehmererklärung mit Abnahme
- Herstellergarantie auf 5 Jahre
- Energieausweis kostenlos
Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?
Danke, Ihre Anfrage ist da.
Wir senden Ihnen das Angebot mit Festpreis per E-Mail; Sie unterschreiben es digital. Ihre Angaben prüfen wir vorab.
Sorglos-Paket ab 800 € Eigenanteil, alle Leistungen enthalten.
Die Bausteine

- 30 % Grundförderung
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, abschmelzend ab 01.02.2027
- 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus
- Deckel 70 %, mit 40-%-Bonus 80 %
Der Ablauf
- Heizlast und Auslegung
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
- Vertrag mit Bedingung, Antrag bei der KfW
- Umsetzung (Eigenleistung möglich)
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Verwendungsnachweis und Auszahlung
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (Tausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, selbstnutzend; abschmelzend ab 01.02.2027) und 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Gesamt höchstens 70 %, mit 40-%-Einkommensbonus bis zu 80 %. Förderfähige Kosten bis 28.000 € im Einfamilienhaus. Über den Antrag entscheidet die KfW.
Häufige Fragen
Was heißt „inkl. Förderung“?
Das Paket umfasst die Förderabwicklung: Bestätigung zum Antrag, Antragsbegleitung, Nachweise. Auch unsere Leistung wird gefördert: Die 4.000 € brutto zählen zu den förderfähigen Kosten, die Fördersumme zahlt die KfW an Sie. Sie kann nicht zugesagt werden.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Vor Vorhabenbeginn. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist zulässig. Bauen Sie nicht, bevor die Reihenfolge geklärt ist.
Gilt die Heizungstauschpflicht noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) entfällt die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch. Gefördert wird der freiwillige Umstieg.